Religion und Ethik am Erasmus-Gymnasium
Am Erasmus-Gymnasium Denzlingen besuchen die Schüler*innen entweder den Religionsunterricht oder den Ethikunterricht. Beide Fächer leisten einen wichtigen Beitrag zur persönlichen Orientierung, zur Wertebildung und zum verantwortungsvollen Miteinander in unserer Schulgemeinschaft.
Der Religionsunterricht ist in Baden-Württemberg ein ordentliches Lehrfach. Schüler*innen, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, besuchen in der Regel den Ethikunterricht.
Der Religionsunterricht ist in Baden-Württemberg ein ordentliches Lehrfach. Schüler*innen, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, besuchen in der Regel den Ethikunterricht.
Wechsel zwischen Religionsunterricht und Ethik
Ein Wechsel zwischen Religionsunterricht und Ethik ist grundsätzlich möglich, muss aber schriftlich bei der Schulleitung erklärt werden. Die Abmeldung vom Religionsunterricht ist nur zu Beginn eines Schulhalbjahres möglich und muss spätestens zwei Wochen nach Beginn des Unterrichts des jeweiligen Schulhalbjahres vorliegen.
Bei einem Wechsel vom Religionsunterricht in den Ethikunterricht müssen Glaubens- und Gewissensgründe angegeben werden. Eine Überprüfung dieser Gründe findet nicht statt.
Bei einem Wechsel vom Religionsunterricht in den Ethikunterricht müssen Glaubens- und Gewissensgründe angegeben werden. Eine Überprüfung dieser Gründe findet nicht statt.
Wer entscheidet über den Wechsel?
Bis zur Religionsmündigkeit entscheiden grundsätzlich die Erziehungsberechtigten über die Teilnahme am Religionsunterricht. Ab Vollendung des 14. Lebensjahres entscheiden Schülerinnen und Schüler selbst über ihre Teilnahme am Religionsunterricht.
Hat eine Schülerin oder ein Schüler das 12. Lebensjahr vollendet, darf sie oder er nicht gegen den eigenen Willen in einem anderen Bekenntnis erzogen und auch nicht gegen den eigenen Willen vom Religionsunterricht abgemeldet werden. Diese Regelung ist auch im bisherigen Informationsblatt der Schule enthalten.
Hat eine Schülerin oder ein Schüler das 12. Lebensjahr vollendet, darf sie oder er nicht gegen den eigenen Willen in einem anderen Bekenntnis erzogen und auch nicht gegen den eigenen Willen vom Religionsunterricht abgemeldet werden. Diese Regelung ist auch im bisherigen Informationsblatt der Schule enthalten.
Anmeldung zum Religionsunterricht
Auch eine Anmeldung oder Rückmeldung vom Ethikunterricht in den Religionsunterricht ist möglich. Sie erfolgt formlos durch eine schriftliche Mitteilung an die Schulleitung. Auch hier gilt: Der Wechsel wird in der Regel zu Beginn eines Schulhalbjahres berücksichtigt.
Verfahren am EGD
Bitte reichen Sie die schriftliche Erklärung fristgerecht bei der Schulleitung ein.
Bei Fragen zum Wechsel zwischen Religionsunterricht und Ethik wenden Sie sich bitte an die Schulleitung oder an die zuständigen Fachlehrkräfte.
Verfahren am EGD
Bitte reichen Sie die schriftliche Erklärung fristgerecht bei der Schulleitung ein.
Bei Fragen zum Wechsel zwischen Religionsunterricht und Ethik wenden Sie sich bitte an die Schulleitung oder an die zuständigen Fachlehrkräfte.
Infobox
Wichtig:
Ein Wechsel zwischen Religionsunterricht und Ethik ist nur zu Beginn eines Schulhalbjahres möglich. Die schriftliche Erklärung muss spätestens zwei Wochen nach Beginn des Unterrichts des jeweiligen Schulhalbjahres bei der Schulleitung vorliegen.
Ein Wechsel zwischen Religionsunterricht und Ethik ist nur zu Beginn eines Schulhalbjahres möglich. Die schriftliche Erklärung muss spätestens zwei Wochen nach Beginn des Unterrichts des jeweiligen Schulhalbjahres bei der Schulleitung vorliegen.
