Willkommen am Erasmus-Gymnasium
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Entschuldigungen und Abwesenheit

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Entschuldigung von Fehlzeiten sowie zu den Regelungen bei Abwesenheit.

Grundlage für alle Schulen in Baden-Württemberg ist die Schulbesuchsverordnung des Kultusministeriums. Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, regelmäßig am Unterricht und an allen verbindlichen Schulveranstaltungen teilzunehmen. Eltern tragen die Verantwortung dafür, dass diese Verpflichtung

Entschuldigung bei Krankheit

Ist eine Schülerin oder ein Schüler aus zwingenden Gründen (z. B. Krankheit) am Schulbesuch gehindert, muss die Schule unverzüglich unter Angabe des Grundes und der voraussichtlichen Dauer informiert werden.

Die Abmeldung kann erfolgen über:

EduPage (elektronische Abwesenheitsmeldung)

Telefon: 07666 / 611 2500

Weitere Informationen zum Verfahren finden Sie hier:

Beurlaubung

Eine Beurlaubung vom Unterricht ist nur in begründeten Ausnahmefällen und auf schriftlichen Antrag möglich. Die entsprechenden Regelungen sind in § 4 der Schulbesuchsverordnung festgelegt.

Bitte beachten Sie:
Beurlaubungen unmittelbar vor oder nach Ferien werden grundsätzlich nicht genehmigt, insbesondere nicht für vorzeitige Reiseantritte. In diesen Fällen gelten besonders strenge Maßstäbe.