Anmeldung zum Schuljahr 2024/2025
Anmeldetermine
Mittwoch, 06. März 2024, 08 - 12 Uhr und 15 -18 Uhr
Donnerstag, 07. März 2024, 08 – 12 Uhr und 15 -18 Uhr
Freitag, 08. März 2024, 08 - 12 Uhr
Mittwoch, 06. März 2024, 08 - 12 Uhr und 15 -18 Uhr
Donnerstag, 07. März 2024, 08 – 12 Uhr und 15 -18 Uhr
Freitag, 08. März 2024, 08 - 12 Uhr
Anmeldung zum Schuljahr 2024/2025
- Anmeldeformular_und_Datenschutz
(PDF Datei - 478 KB)
Benötigte Dokumente
Bitte bringen Sie zur Anmeldung folgende Dokumente mit:
1. Geburtsurkunde des Kindes (in Kopie) oder Personalausweis/Pass
2. Grundschulempfehlung (Blatt 3 der Dokumente, die Sie von der Grundschule erhalten). Bitte Original im Sekretariat abgeben!
3. Formular für die Anmeldung (Blatt 4 der Dokumente, die Sie von der Grundschule erhalten). Bitte Original im Sekretariat abgeben!
4. Nachweis Masernimpfung
1. Geburtsurkunde des Kindes (in Kopie) oder Personalausweis/Pass
2. Grundschulempfehlung (Blatt 3 der Dokumente, die Sie von der Grundschule erhalten). Bitte Original im Sekretariat abgeben!
3. Formular für die Anmeldung (Blatt 4 der Dokumente, die Sie von der Grundschule erhalten). Bitte Original im Sekretariat abgeben!
4. Nachweis Masernimpfung
Nachweis Masernschutzimpfung
Der erforderliche Nachweis kann auf folgende Weisen erbracht werden:
1. durch einen Impfausweis ("Impfpass") oder ein ärztliches Zeugnis (auch in Form einer Anlage zum Untersuchungsheft für Kinder) darüber, dass bei Ihrem Kind ein ausreichender Impfschutzgegen Masern besteht oder
2. ein ärztliches Zeugnis darüber, dass bei Ihrem Kind eine Immunität gegen Masern vorliegt oder
3. ein ärztliches Zeugnis darüber, dass Ihr Kind aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden kann (Kontraindikation) oder
4. eine Bestätigung einer staatlichen Stelle oder der Leitung einer anderen vom Gesetz betroffenen Einrichtung darüber, dass ein Nachweis nach Nummer 1 oder Nummer 2 bereits vorgelegen hat.
5. Grundschuldokumentation
1. durch einen Impfausweis ("Impfpass") oder ein ärztliches Zeugnis (auch in Form einer Anlage zum Untersuchungsheft für Kinder) darüber, dass bei Ihrem Kind ein ausreichender Impfschutzgegen Masern besteht oder
2. ein ärztliches Zeugnis darüber, dass bei Ihrem Kind eine Immunität gegen Masern vorliegt oder
3. ein ärztliches Zeugnis darüber, dass Ihr Kind aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden kann (Kontraindikation) oder
4. eine Bestätigung einer staatlichen Stelle oder der Leitung einer anderen vom Gesetz betroffenen Einrichtung darüber, dass ein Nachweis nach Nummer 1 oder Nummer 2 bereits vorgelegen hat.
5. Grundschuldokumentation
Schülerinnen und Schüler, die neu in die Schule aufgenommen werden sollen, haben spätestens vor Beginn ihres ersten Unterrichtstages einen Nachweis über einen bestehenden Masernschutz vorzulegen.